Geldwäschegesetz

Die Immobilienteam-Nord GmbH ist als Immobilienmaklerunternehmen nach §2 Abs.1 und §10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Dazu müssen wir nach §11 GwG bei natürlichen Personen eine Kopie z.B. Ihres Personalausweises, bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten) von Ihnen fordern und diesen 5 Jahre in unserem Unternehmen speichern/ aufbewahren.

 

 

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06/2015 Immobilienteam-Nord GmbH

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